3.7.20: Gerichtsbeschlüsse zur Kameraverhüllung

Pressemitteilung
der Initiative kameras-stoppen.org
vom 03.07.2020

Oberverwaltungsgericht NRW relativiert die Pflicht zur Kameraverhüllung
bei kleinen Kundgebungen

Am Donnerstag, den 02.07.2020, hat unsere Initiative kameras-stoppen.org
ab 18 Uhr eine kleine Versammlung gegen die polizeiliche
Videoüberwachung in Köln auf dem Roncalliplatz abgehalten.
Im Vorfeld hat die Anmelderin von der Polizei die Verdeckung/Verhüllung
der auf den Platz ausgerichteten Kameras gefordert, die das aber
verweigerte.
Der darauf folgende Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim
Verwaltungsgericht Köln war am 01.07.2020 erfolgreich (VG Köln, 20 L
1149/20). Danach wäre die Polizei zur Unmöglichmachung von
Videoaufnahmen mittels nach außen erkennbaren mechanischen/physischen
Sperren an oder um die Videokameras verpflichtet gewesen.

Auf die Beschwerde des Polizeipräsidiums Köln änderte das
Oberverwaltungsgericht NRW am 02.07.2020 diesen Beschluss des VG Köln
aber ab und verfügte nun, dass es bei dieser kleinen Versammlung von
angemeldeten 10 Teilnehmer*innen ausreiche, wenn die Polizei die
Versammlungsleiterin und die Versammlungsteilnehmer*innen zu Beginn der
Versammlung darüber mündlich informiere, dass die
Videoüberwachungsanlage während der Versammlung abgeschaltet
sei und dass der gleiche Personenkreis im Falle eines Wiederanschaltens
während der Versammlung unverzüglich auch darüber zu informieren sei
(OVG NRW, 15 B 950/20).

Wir bedauern, dass das OVG NRW im Eilverfahren zu dem Ergebnis gekommen
ist, dass kleine stationäre Versammlungen anders zu behandeln seien als
größere oder sich bewegende Versammlungen. Es verkennt dabei, dass die
einschüchternde Wirkung durch die Kameras selbst ausgelöst wird und auch
durch Beschilderung und mündliche Information nicht aufzuheben ist.
Grundfrage ist hier, ob ein*e Grundrechtsträger*in auf die Aussagen der
Polizei vertrauen muss oder sich vor Ort durch die geforderten
physischen Sichtsperren sicher sein kann, bei Versammlungen nach Art. 8
GG an videoüberwachten Orten nicht staatlich observiert zu werden.

Unsere Initiative hat nach Bekanntmachung des OVG-Beschlusses vom
heutigen Tage leider einige Absagen von Menschen hinnehmen müssen, die
unter diesen Bedingungen, dass die Kameras nicht versperrt sind, nicht
an der Versammlung teilnehmen wollten. Wir haben uns schließlich an eine
Stelle des Platzes gestellt, die aufgrund eines überhängenden Baumastes
von der Videoüberwachung hoffentlich nicht erfasst werden konnte.

Wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidung des OVG NRW zukünftig
keinen Bestand haben wird. Das gilt vor allem, wenn die Polizei Köln wie
angekündigt im Herbst 2020 neue Kameras und Zusatzinstallationen
anbringt, mit denen eine Abwendung oder Sichtsperre der Kameras bei
Versammlungen technisch einfach möglich sein wird.

Die Gerichtsbeschlüsse können auf der Webseite der Initiative eingesehen
werden.

--
Initiative kameras-stoppen
Webseite: kameras-stoppen.org
Email: info@kameras-stoppen.org
Postadresse: Salierring 41, 50677 Köln
Spendenkonto: Verein gegen Videoüberwachung
IBAN: DE79 3705 0198 1934 9084 33
BIC: COLSDE33XXX
Verwendungszweck: Spende