Klage im Zusammenhang mit der polizeilichen Videoüberwachung

Pressemitteilung Nr. 7 vom 03.10.2020

Weitere Klage im Zusammenhang mit der polizeilichen Videoüberwachung in
Köln.

Der Kläger gegen die polizeiliche Videoüberwachung in Köln hat am
01.10.2020 eine weitere Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den
Polizeipräsidenten eingereicht. Das wurde notwendig, weil sich die
Polizei weigert, in angemessenem Zeitrahmen Auskunft zu erteilen, ob sie
den Kläger bei einer antirassistischen Demonstration am 18.01.2020 auf
dem Neumarkt gefilmt und die Aufnahmen gespeichert hat.
Das VG Köln soll die Polizei nun verurteilen, diese Auskunft zu
erteilen. Zudem soll dem Kläger das Recht zugesprochen werden, die
Protokolle der Videoanlage für die Zeit der Versammlung einsehen zu dürfen.

In einem anderen Fall hat die Polizei Köln inzwischen schriftlich
eingestanden, eine Versammlung auf dem Ebertplatz am 14.11.2019
rechtswidrig über die polizeiliche Videoüberwachung des Platzes
beobachtet zu haben. Grundsätzlich dürfen staatliche Stellen
Versammlungen nicht filmen oder den Ton aufzeichnen, da Bürger*innen
ansonsten von der Teilnahme an ihr abgeschreckt werden könnten. Das
garantiert die Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Grundgesetz. Deshalb
ist die Polizei verpflichtet, bei Versammlungen auch ihre stationäre
Videoüberwachungsanlage vor Ort abzuschalten.
Das Datenschutzrecht gibt jedem Menschen das Recht, Auskunft über seine
erhobenen und gespeicherten Daten zu erhalten. Das verpflichtet auch die
Polizei, in der Regel innerhalb eines Monats Auskunft an betroffene
Antragsteller*innen zu erteilen.

Zur grundsätzlichen Klage gegen die Videoüberwachung der Kölner Polizei
und zu einem Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln bis heute keinen
Verhandlungstermin festgelegt. Er wird aber noch für dieses Jahr erwartet.

Bei Rückfragen können Sie sich an
Rechtsanwältin Sabine Schölermann, Engelbertstraße 44, 50674 Köln,
0221-31031515 oder an
Rechtsanwalt Michael Biela-Bätje, Sechzigstraße 12a, 50733 Köln,
0221-1794653 oder
unsere Initiative per Email unter info@kameras-stoppen.org wenden.

Das Eingeständnis der Polizei Köln zum 14.11.2019 kann auf unserer
Webseite kameras-stoppen.org unter "news" eingesehen werden. Unsere
Initiative hat das Ziel, die polizeiliche Videoüberwachung in Köln zum
Schutz der Grundrechte wieder abzuschaffen und unterstützt deshalb auch
die Klagen dagegen.

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Initiative kameras-stoppen
Webseite: kameras-stoppen.org
Email: info@kameras-stoppen.org
Postadresse: Salierring 41, 50677 Köln
Spendenkonto: Verein gegen Videoüberwachung
IBAN: DE79 3705 0198 1934 9084 33
BIC: COLSDE33XXX