Polizeigewalt in Kalk: Gericht erklärt Zwangsentkleidung für illegal

Entkleidungspraxis für rechtswidrig erklärt!
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute morgen den meisten Anklagepunkten recht gegeben.

Unter Anderem wurden der Platzverweis, die Ingewahrsamnahme, die Anordnung der Entkleidung, die zwangsweise vollstreckte Entkleidung, die Anwesenheit von männlichen Polizisten, das Verbringen im Entkleideten Zustand in eine andere Zelle und das Vorenthalten eines Telefons für rechtswidrig erklärt.

Was das genau bedeutet, welche Auswirkungen das für die zukünftige Polizeipraxis hat und was nun weiter passiert werden wir ganz in Ruhe beschreiben, wenn sich die Aufregung gelegt hat.

WDR berichtet:
http://www1.wdr.de/themen/politik/polizei-koeln-gerichtsverfahren-100.html

zum Hintergrund:
Nach einer Party trafen sich an diesem zentralen Platz im belebten Stadtteil Kalk, ca. 50 Menschen wieder, um den Abend ruhig ausklingen zu lassen, als etwa 15 Einsatzfahrzeuge dazu kamen.

Die Beamt*innen führten innerhalb sehr kurzer Zeit eine Eskalation durch den Einsatz von Pfefferspray, Schlagstöcken und bissigen Hunden herbei. Viele Menschen wurden dabei verletzt. Die Polizei nahm vier Personen unter Vorwand falscher Tatsachen fest und demütigte diese in dieser Nacht im Polizeirevier in Kalk. Eine Frau wurde in einer Zelle zum Opfer sexualisierter Gewalt durch die Polizei.
Das ist kein Einzelfall! Regelmäßig missbraucht die Polizei ihre Machtposition und schikaniert Menschen aufgrund ihres Aussehens, ihrer angenommenen Herkunft oder einfach weil sie keine Konsequenzen zu fürchten hat. Wir wollen diese Schikanen und Demütigungen der Polizei nicht länger hinnehmen!
Es wurde Anzeige gegen die Täter_innen von Polizeigewalt erstattet.

Die Urteilsverkündung vom Donnerstag dem 10.12.2015 vom Verwaltungsgericht Appellhofplatz
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute morgen den meisten Anklagepunkten recht gegeben.
Das Urteil kann als wegweisend gegen die bisherige Zwangsentkleidungspraxis auf der Wache Kalk gesehen werden. Der Richter sagte schon am 25.11, dass die Dienstanweisung, alle in Gewahrsamgenommen ohne Einzelfallentscheidung zum Entkleiden zu zwingen, rechtswidrig sei.

Außerdem ist das Urteil ausschlaggebend für den noch kommenden Strafprozess gegen die fünf Polizist_innen.

Es wurde über folgende Anklagepunkte entschieden:

  1. festzustellen, dass der von dem Beklagten verfügte Platzverweis in der Nacht vom 26. auf den 27.07.2013 für den gesamten Stadtteil Kalk rechtswidrig war
  2. festzustellen, dass die Ingewahrsamnahme der Klägerin durch den beklagten in der Nacht vom 26. auf den 27.07.2013 rechtswiedrig war
  3. festzustellen, dass die Anordnung des Beklagten gegenüber der Klägerin, sich vollständig einschließlich der Unterwäsche zu entkleiden, rechtswiedrig war
  4. festzustellen, dass die zwangsweise vorgenommene vollständige Entkleidung der Klägerin rechtswiedrig war
  5. festzustellen dass die körperliche Untersuchung der Klägerin einschließlich ihrer Körperöffnungen (Anus und Vagina) rechtswiedrig war
  6. festzustellen, dass die Anwesenheit und Mithilfe von männlichen Polizeibeamten wärend der Entkleidung und körperlichen Untersuchung der Klägerin rechtswidrig war
  7. festzustellen dass das Verbringen der Klägerin in vollständig entkleidetem Zustand vorbei an anderen männlichen Polizeibeamten und anderen Inhaftierten in eine andere Zelle rechtswidrig war
  8. festzstellen, dass das vorenthalten von Wasser zum Zwecke des Trinkens über einen Zeitraum von ca. 1 Stunde rechtswidrig war
  9. festzustellen, dass die Weigerung, der Klägerin ein Telefon zum Zweck der Kontaktaufnahme zu einer Person ihres Vertrauens zur Verfügung zu stellen, rechtswidrig war

weitere Infos und Aktuelles:
http://kalkpost.blogsport.eu/