Mahnwache zur 26. Sammelabschiebung nach Afghanistan

Datum: 
Montag, 29. Juli 2019 - 18:00
Ort: 
bahnhof vorplatz

MAHNWACHE ZUR 26. SAMMELABSCHIEBUNG NACH AFGHANISTAN

AM MONTAG 29.07.19 VON 18 – 19 UHR – AM VORPLATZ KÖLNER HBF

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Am Dienstag 30.07.19 soll der 26te Sammelabschiebeflug nach Afghanistan
seit dem ersten Flug im Dezember 2016 durchgeführt werden. Bei den
bisherigen 25 Abschiebungen hatten Bund und Länder ca. 600 Männer nach
Afghanistan zurückgebracht.

_Dass die Hauptstadt Kabul und deren Randgebiete ein gefährlich heißes
Pflaster ist zeigt auch wieder der heutige __Donnerstag__, wo am frühen
Vormittag an drei unterschiedlichen Orten in der Hauptstadt Kabul Bomben
explodierten, mit momentan 24 Toten und ca. 30 Verletzten._

_Tod und Gewalt – knapp zwei Jahrzehnte nach dem Sturz des
Taliban-Regimes in Afghanistan noch immer Alltag. Laut Vereinten
Nationen wurden im vergangenen Jahr knapp 4000 Zivilisten getötet, mehr
als 7000 verletzt. – Trotzdem will Seehofer die Abschiebungen weiter
durchführen und sogar erweitern. Aber auch, wenn die SPD-Innenminister
der Bundesländer das verweigern, bleiben alle Abschiebungen weiterhin
fragwürdig bis unmenschlich._

Bellinda Bartolucci, rechtspolitische Referentin von Pro Asyl
widerspricht der Annahme des Bundesinnenministeriums, welches die
Sammelabschiebungen nach Afghanistan damit begründet, es würden nur
Schwerverbrecher und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben:

„Die tatsächlichen Zahlen zeigen das Gegenteil: Der Großteil aller
Betroffenen, die abgeschoben werden, waren strafrechtlich nie auffällig
geworden, noch wurden sie als „Gefährder“ geführt. Und immer
wieder trifft es gut Integrierte. Wir standen auch mit Betroffenen in
Kontakt, deren Gesundheit massiv in Frage stand. Was mit diesen Menschen
nach der Abschiebung passiert, ist extrem schwer zu sagen. Sie müssen
sich zunächst um ihre Sicherheit kümmern, der Kontakt nach Deutschland
bricht da in der Regel ab. Genauso haben wir die Erfahrung gemacht, dass
Abgeschobene Afghanistan erneut verlassen müssen.“ - Weiter stellt
sie fest:

„Abschiebungen in ein Kriegs- und Krisengebiet können kein Argument
für den Rechtsstaat sein. Klar ist: Abgeschoben werden können nur
Menschen, deren Asylantrag bereits abgelehnt wurde und bei denen weder
Abschiebungsverbote noch sonstige Abschiebungshindernisse oder andere
Aufenthaltsmöglichkeiten vorliegen. Das muss ordentlich geprüft
werden!

_Gerade im Falle Afghanistan ist das Problem, dass viele Ablehnungen
durch das __Bamf__, “Bundesamt für Migration und Flüchtlinge”,
pauschal darauf abstellen, dass die Betroffenen – selbst bei
Vorverfolgung beispielsweise durch die Taliban – Schutz in einer Stadt
wie Kabul finden könnten und dort zurecht kommen könnten. Die
erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die dortige Sicherheits-
und Versorgungslage, werden kaum im Einzelfall geprüft. Dass das so
nicht geht, zeigt schon allein die hohe Erfolgsquote vor Gericht: Rund
60 Prozent aller afghanischen Betroffenen erhalten bei inhaltlicher
Überprüfung Recht. Wenn das bei anderen Rechtsgebieten der Fall wäre,
wäre das ein Skandal. Hier aber müssen sich Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte schon rechtfertigen, warum ihr Einsatz für den
Rechtsstaat so essentiell ist.“_

_Auch in weiteren deutschen Städten finden Proteste wegen der kommenden
Sammelabschiebung am selben Tag statt._

_KOMMT IN KÖLN ZUR MAHNWACHE AM HBF – MONTAG 29.07.19 VON 18 – 19
UHR*!_

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