NACHWEHEN DES AFD VERANSTALTUNGSVERSUCHS IN KALK AM 7.4.19

NACHWEHEN DES AFD VERANSTALTUNGSVERSUCHS IN KALK

Einstellung der Strafverfahren gegen die Protestierenden im Saal

Prozess gegen mutmaßlichen Attentäter und AfD Funktionär
Europawahl Veranstaltung der AfD in Köln Kalk am 07.04.2019

Zur Erinnerung:
Im Kontext des Europawahlkampfes rief die Kölner AfD am 07.04.2019 ausgerechnet in das Bürgerhaus des migrantisch geprägten Stadtteils Köln-Kalk zu einem „Bürgerdialog“ auf. Die Proteste dagegen wurden breit im Stadtteil getragen. 2000 überwiegend junge und viele migrantische Menschen aus Kalk beteiligten sich an den Protesten.

Proteste am 7.4. und die Folgen
Während der Veranstaltung im Bürgerhaus Kalk kam es zu Applausszenen, die jedoch nicht von den im Saal sitzenden AfD-Unterstützer*innen sondern von gut 100 weiteren Teilnehmer*innen kamen. Der Veranstaltungsleiter der AfD ließ daraufhin immer wieder Teilnehmende, die applaudierten, durch die Polizei zur Personalien Feststellung aus dem Saal entfernen.
Polizei und Staatsanwaltschaft waren dann sehr schnell. Nach 14 Tagen erhielten diese Menschen Vorladungen zur Anhörung bei der Polizei wegen des Verdachts „Hausfriedensbruch“. Die meisten Vorgeladenen kamen dem nicht nach. Dann wurde ihnen von der Staatsanwaltschaft angeboten, von der Verfolgung dieses Vergehens (Hausfriedensbruch) abzusehen, wenn die Leute 50,-€ innerhalb von etwa 14 Tagen als Spende an einen gemeinnützigen Verein zahlen würden. Viele der Protestierer*innen akzeptierten diese Auflage nicht. Danach bekamen sie von der Staatsanwaltschaft die Strafbefehle - 20 Tagessätze a 40,-€ - wegen Hausfriedensbruch. Alternative: 50,-€, dann würde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Viele kamen diesem Schuldeingeständnis nicht nach und legten Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Ihnen wurden dann Prozess Termine mitgeteilt.

Aktuell: Staatsanwaltschaft zieht die Anklage zurück
Mitte September erhielt einer der Angeklagten die Mitteilung vom Gericht, dass der angesetzte Termin nicht stattfindet. Ihm wurde mittgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage zurückgenommen habe. Auch gibt es keine weiteren Ermittlungen. Köln gegen Rechts geht davon aus, dass auch alle anderen Verfahren eingestellt werden, da allen Angeklagten der gleiche unkonkrete pauschale Hausfriedensbruch Vorwurf gemacht wurde.

Das mutmaßliche rechte Attentat mit einem PKW gegen Protestierende am 7.4.
Doch die Proteste gegen die AfD-Veranstaltung waren nicht das einzige Ereignis in Kalk am 07.04., von dem die Medien berichteten. Am 11.04. titelte der Express: „Nach AfD-Demo in Köln-Kalk Pkw fährt in Menschengruppe – weil sie protestierten?“ Was war passiert: Ein PKW fuhr nach dem Ende der AfD Veranstaltung in eine Fußgängergruppe von Gegendemonstrant*innen in der Nähe des Veranstaltungsortes. Dabei landete eine Person auf der Motorhaube und musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Anschließend floh der Fahrer des PKW. Es existiert ein Video, das den Tathergang und die Fahrerflucht dokumentiert. Seitdem ermittelte der Staatsschutz der Kölner Polizei, wie auch die Kölner Staatsanwaltschaft. „Köln gegen Rechts" äußerte den Verdacht, dass die beiden Pkw-Insassen Teilnehmer der AfD-Veranstaltung gewesen seien.

Endlich: Der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter findet statt
Ende September schließlich wurde der Gerichtstermin bekannt gegeben:
Am Mittwoch, dem 30.10. 2019 im Amtsgericht Köln, Sitzungsraum 247 um 10:30 Uhr
Angeklagt ist der Fahrer des PKW. Er ist - nach Recherchen von Köln gegen Rechts und laut Internet Mitglied im Kreisvorstand der AfD Bonn.
Die Anklage lautet: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung und Unfallflucht.

Reiner Krause von Köln gegen Rechts: „Wir begrüßen die längst überfällige Einstellung der Verfahren wegen der Proteste gegen die AfD-Veranstaltung in Kalk. Ebenso begrüßen wir, dass der Prozess gegen den AfD Funktionär nun endlich stattfindet. Aber es fällt auf: Einerseits die Emsigkeit der Behörden bei der Verfolgung von Aktionen zivilen Ungehorsams, die sich jetzt als ungerechtfertigt herausstellt und die entschleunigte Aktivität bei den Ermittlungen einer offensichtlichen politischen Straftat der beabsichtigten (zumindest) schweren Körperverletzung andererseits.“