Anquatschversuch durch Verfassungsschutz

Liebe alle,

nach der Ende Gelände Aktion in der Lausitz ist eine Person, die bei
Ende Gelände Berlin aktiv ist, vom Verfassungsschutz angesprochen
worden. Dies kann auch anderen Leuten passieren, es muss aber nicht
passieren. Wir schreiben dir, damit du vorbereitet bist.

Der Verfassungsschutz sprach die Person mit Klarnamen auf der Straße vor
ihrer Haustür an. Die zwei Beamten stellten sich mit Namen und Ausweis
vor und wollten über die Klimabewegung und Fridays for Future sprechen.
Die Person lehnte ab und beendete somit das Gespräch.

Anquatschversuche durch Verfassungs- und Staatsschutz passieren in der
linken Szene häufiger. Alle können betroffen sein. Wir raten dazu jede
Kommunikation abzulehnen. Mach keine Aussage! Unterschreibe nichts!

Wenn dich wer anquatscht, kann das von unterschiedlichen Behörden
ausgehen: Zunächst ist zwischen Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)
und Staatsschutz (Abteilung bei der Polizei) zu unterscheiden. Außerdem
können die Beamt*innen von einer Bundesbehörde (Bundesverfassungsschutz
oder Bundeskriminalamt) oder einer Landesbehörde
(Landesverfassungsschutz Berlin oder Landeskriminalamt Berlin) kommen.
Am besten fragst du die Beamt*innen gleich nach ihren Ausweisen und
notierst/merkst dir die Namen und Behörde (Behörde und Bund/Land ist
wichtig!). Du kannst auch ruhig nochmal nachfragen, wenn du es in der
Eile und Überraschung des ersten Moments nicht mitgekriegt hast.

Der Verfassungsschutz (Bund/Land) ist der politische Inlandsgeheimdienst
und verfügt über keine polizeilichen Befugnisse (darf also z.B. keine
Personalien von dir verlangen oder Gewahrsam/Festnahme anordnen).
Gesetzlich gesehen hat er keine Druckmittel gegen dich. Anders der
Staatsschutz. Dieser ist die politische Abteilung der Kriminalpolizei
und hat damit theoretisch die gleichen Befugnisse wie jede*r andere
Polizist*in. Allerdings kommt es hier auch wieder auf die Behörde an:
Bundesbeamt*innen haben nur in Ausnahmefällen und Notsituationen (so
einer wird bei einem Anquatschversuch kaum vorliegen) das Recht, dich
mit polizeilichen Maßnahmen (Gewahrsam, Identitätsfeststellung) zu
belästigen. Hierfür ist eigentlich die Landespolizei (Landeskriminalamt)
zuständig. Dort gibt es zwar auch eine Staatsschutzabteilung, aber die
dürfen das auch nur, wenn in der Situation ein *konkreter
Grund/Verdacht* gegen dich vorliegt. Das ist in einer alltäglichen
Situation (vor deiner Wohnung, auf der Straße), in der Anquatschversuche
oft stattfinden, nicht gegeben. Daher haben auch diese
Polizeibeamt*innen keinerlei Recht, Maßnahmen gegen dich anzuordnen (sie
dürfen also *nicht* deinen Ausweis/Personalien verlangen oder dich
einfach in Gewahrsam nehmen).

Weitere Infos findest du im angehängten Infoflyer der Roten Hilfe ->
"Anquatschversuch - Was tun? Information der Roten Hilfe zu
Kontaktaufnahme von VS und Staatsschutz"
->
https://www.rote-hilfe.de/downloads1/category/3-was-tun-wenn-s-brennt-un...

Falls Du angesprochen wurdest, schreibe möglichst schnell ein kurzes
Gedächtnisprotokoll: Wann wurdest du wo angequatscht? Wer hat
angequatscht? Was haben sie gesagt? Melde dich bei uns (gerne über
verschlüsselte E-Mail), falls du angesprochen wurdest, und wir können
gemeinsam überlegen, ob und wie wir den Anquatschversuch öffentlich
machen. Insbesondere der Verfassungsschutz als Geheimdienst fürchtet
nichts mehr als eine kritische Öffentlichkeit.

Oder du kannst dich an lokale Anti-Repressionstrukturen, wie z. B. die
Rote Hilfe, wenden -> https://www.rote-hilfe.de/
Rote Hilfe Berlin -> http://www.berlin.rote-hilfe.de/