Wegen der illegalen Kesselung an der Apostelnkirche - Übergabe der Entschädigungsforderung

12 Dez 2019: :Wegen der illegalen Kesselung an der Apostelnkirche - Übergabe
der Entschädigungsforderungen an die Polizei

Über 50 Personen demonstrierten am 12.12. 2019 Abends unter dem Motto „Die
Kölner Polizei hat ein Rechts-Problem“ vor dem Polizeipräsidium Köln
Kalk. Sie waren nach Kalk gekommen, um ihre Forderung von zusammen über
10.000 EUR Schadensersatz für eine unrechtmäßige stundenlange
Einkesselung im Januar 2017 bei der Kölner Polizei geltend zu machen.
Nach einigen kurzen Reden versuchten die Protestierenden - mittels
Anwalt - die Forderungen zu übergeben, doch die Türen des
Polizeipräsidiums blieben verschlossen. KeinE PolizistIn wollte sich
verantwortlich zeigen, sie anzunehmen. Schließlich half nur der
Briefkasten.

Was war geschehen?
Während eines Aufmarsches der rechtsextremen Pro NRW im Januar 2017
hielt die Kölner Polizei knapp 200 GegendemonstrantInnen bei Minusgraden
über Stunden fest. Dass dies ohne jede rechtliche Grundlage geschah,
beschied im Sommer 2019 das Kölner Verwaltungsgericht. 57 Betroffene
fordern nun Entschädigung.

Nur wenige Monate vor dem „Kölner Kessel“ war auch in Dortmund ein
ähnlicher Fall passiert. Dort wurden 300 Menschen, die zu einer
angemeldeten Gegendemonstration anlässlich eines Nazi-Aufmarsches
wollten, darunter auch einige AktivistInnen aus Köln, bereits beim
Ausstieg aus der S-Bahn festgesetzt und über Stunden festgehalten. Auch
hier bestätigte das Verwaltungsgericht ein unrechtmäßiges Vorgehen durch
die Polizeibeamten. Und auch hier fordern die Aktivisten nun gemeinsam
Schadensersatz in Höhe von über 10.000 Euro.

Das Geld wird verwendet werden, um künftig AntifaschistInnen in Protest-
und Polizeibelangen Rechtsbeistand leisten zu können.

Im Folgenden noch die Rede von Frieda von Köln Alarm von gestern Abend
„Die Kölner Polizei hat ein Rechts-Problem“

Der Anlass für unseren heutigen Protest vor dem Polizeipräsidium in Köln
Kalk liegt schon gute zwei Jahre zurück, ist aber leider auch heute noch
– und immer wieder – aktuell.

Erinnern wir uns an das Jahr 2017:
Am 07. Januar 2017 kesselte die Kölner Polizei etwa 200
Antifaschist*innen an der Apostelkirche ein. Ihr einziges Vergehen war
es, gegen einen Aufmarsch der extrem rechten Vereinigung Pro NRW zu
demonstrieren. Über mehrere Stunden hielten die Beamten*innen,
Gegendemonstrant*innen und sogar Passant*innen, bei klirrender Kälte
fest.

Auf Initiativen des Bündnisses „Köln gegen Rechts“ klagten Betroffene
und das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht. Die Einkesselung – wir
würden lieber sagen: Freiheitsberaubung! – von hunderten Protestierenden
war rechtswidrig. Um dem rechten Pro-NRW-Aufmarsch vor Belästigung durch
Gegendemonstranten zu schützen, beschnitt die Polizei die demokratischen
Rechte hunderter Menschen.
57 Betroffene des Kölner Kessels fordern hier heute Schadensersatz von
der Kölner Polizei.
Der Kessel in Köln war kein Einzelfall.
Nur ein halbes Jahr vorher, ereignete sich ein ähnlicher Vorfall in
Dortmund – Dorstfeld. Hier wurden 300 Gegendemonstrant*innen, darunter
auch einige aus Köln, auf dem Weg zu einer angemeldeten Demonstration
direkt beim Ausstieg aus der Bahn auf dem S- Bahnstieg für Stunden
festgesetzt.
Über bis zu 5 Stunden wurde ihnen fast ausnahmslos der Gang zur
Toilette, die Versorgung mit Nahrungsmittel und Getränken verweigert.
Und nicht zuletzt verweigerte man den Protestierenden ihr demokratisches
Recht, an einer angemeldeten Demonstration teilzunehmen.
Auch das: Eine rechtswidrige Einkesselung – wie das Verwaltungsgericht
Köln später bestätigte.
Auch gegen den Dortmunder Kessel wehren sich heute hier die Betroffene
und fordern Schadensersatz.

Seit Dezember 2018 gilt das neue Polizeigesetz in NRW. Die
Verschärfungen werden gerechtfertigt indem man Angst „vor (dem
islamistischen) Terrorismus“ schürt. Wenn man aber genau hinsieht,
verschärfen sich im Wesentlichen die Gesetze um Antifaschismus und
Umwelt-Aktivismus zu erschweren, nicht um „Sicherheit und Ordnung“ zu
gewährleisten, von der die Polizei immer zu spricht.

Nach der Gesetzlage, ist die Polizei dazu verpflichtet das
Neutralitätsgebot zu wahren. Doch immer wieder wird öffentlich Stimmung
gegen antifaschistische Demonstrationen gemacht.

Einige Beispiele:
Bei den Protesten zum AfD-Bundesparteitag in Köln machte Sie im Vorfeld
der Proteste massiv Stimmung gegen die angekündigten Demonstrationen.
Sie sprachen von zu erwartenden Ausschreitungen und warnten davor die
Innenstadt zu betreten. Mit dem Ergebnis, dass viele potentielle
Gegner*innen der AfD durch die Schreckensszenarien vom Demonstrieren
abgehalten werden.
Von G20 – über die Anti-AfD-Proteste - bis zu den Demonstationen gegen
den türkischen Einmarsch in Rojava – Kaum eine linke Großdemo bei der
die Polizeiführung nicht im Vorfeld obskure Kenntnisse über die Anreise
„tausender gewaltbereiter Linker“ hat.
Der Öffentlichkeit gegenüber rechtfertigen solche Prognosen den Einsatz
eines martialischen Polizeiaufgebotes. Und außerdem macht die Polizei
schon im Vorfeld klar, wer im Falle von Auseinandersetzungen der
Schuldige sein wird.

Bei Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung im Rautenstrauch-Joest Museum
verbreitete die Polizei Falschmeldungen an die Presse. So berichtete
sie, dass ein Polizist von Gegendemonstranten von der Bühne geschubst
wurde. Und sich dabei verletzte. WDR Aufnahmen zeigten, dass der Beamte
von alleine von der Bühne gestolpert war. Doch, die Polizei Köln
revidierte ihren Beitrag nicht und schürte damit das Bild von „Linken
Gewalttätern“.

Körperlich Aktiv wurden die Polizist*innen in April 2019 und prügelten
mit Schlagstöcken und dem Einsatz von Pfefferspray den Weg für
Anhänger*innen der AFD zum „öffentlichem Bürgerdialog“ in Köln Kalk,
frei.
Nicht gegen „Terroristen“, sondern gegen „Aktivisten“, werden die
verschärften Polizeigesetze angewendet.

Die Entwicklung, die die Institution Polizei unter einem Innenminister
Reul gemacht hat, bewegt sich weg von „der Demokratie“ und zieht immer
präziser in die rechte Richtung. Unsere exekutive Kraft streut bei jeder
Möglichkeit den Rechtsextremisten und Nazis Rosen auf den Weg und tritt
– wie im Hambacher Forst – als Hilfstruppe von Großkonzernen wie der RWE
auf, um auch wirtschaftlichen Interessengruppen zu dienen. Rechtliche
Grundlagen werden dafür an den Haaren herbeigezogen oder sogar
missachtet und Gegenproteste mit größtem Aufwand behindert und
rechtswidrig verhindert.

Immer öfter tritt die Polizei als politischer Akteur auf. Mit
zweifelhaften und falschen Meldungen nimmt sie Einfluss auf die
Berichterstattung und die öffentliche Meinung.

Hier handelt es sich nicht um „Einzelfälle“ von Polizist*innen, oder
ganzen Polizeieinheiten mit rechter oder rechtsextremer Gesinnung. Dies
ist ein „Rechtsproblem“ der Polizeiführung und der Institution Polizei
in einem Staat welcher sich mehr und mehr rechts positioniert.

Wir hören aber nicht auf dem entgegenzutreten und stehen heute vor dem
Polizeipräsidium, um die Schadenersatzforderung von 57 Betroffenen eines
für rechtswidrig erklärten Polizeikessels an die Kölner Polizei zu
überreichen!

Vielen Dank fürs zuhören und ich bitte um heftigen Beifall für die
Übergabe!"