Polizei Köln muss Kameras bei Demo verhüllen

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag, den 12.3.2020 entschieden:

Die Polizei Köln muss für eine Versammlung am Samstag, 14.3.2020 auf dem
Wiener Platz die dort befindlichen Kameras der Videoüberwachung
verhüllen. Damit soll sicher gestellt werden, dass von den Kameras keine
einschüchternde Wirkung ausgehen kann. Diese hätten sie, wenn sie auf
die Versammlung ausgerichtet wären, ohne erkennen zu können, ob sie in
Betrieb sind oder nicht. Das Gericht hat also auch bei der stationären
Videoüberwachung der Polizei anerkannt, dass nicht nur der Betrieb,
sondern schon die Anwesenheit und Ausrichtung der Kameras auf die
Versammlung einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen, für
die es keine rechtfertigende Rechtsgrundlage gibt. Insofern reicht die
bisherige Versicherung der Polizei Köln, die Videoüberwachung während
Versammlungen einzustellen, nicht aus. (VG Köln 20 L 453/20)

Der Gerichtsbeschluss ist so formuliert, dass er grundsätzliche
Bedeutung für alle Versammlungen hat, die sich in videoüberwachte
Bereiche begeben oder sich in ihnen befinden. Die Polizei wird zukünftig
für alle Versammlungen ihre Kameras verhüllen müssen und zwar nicht erst
auf Antrag, sondern von sich aus, da sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG
unmittelbar an die Grundrechte, in diesem Fall an die
Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG, gebunden ist.

Das Land NRW hat noch am selben Tag gegen den Beschluss des VG Köln mit
einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster reagiert.
Das OVG hat die Beschwerde am 13.3.2020 zurückgewiesen (OVG NRW 15 B
332/20). Somit ist der Beschluss des VG Köln rechtskräftig und muss von
der Polizei Köln umgesetzt werden.

Damit hat die Kampagne gegen die polizeiliche Videoüberwachung einen
erfreulichen Etappensieg erreicht. Im Eilverfahren hat sie damit den
Schutz zumindest von Versammlungen vor staatlicher Überwachung gestärkt.
Nun warten wir auch auf Verhandlung und Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Köln im ersten Eilverfahren (VG Köln 20 L 2340/19)
aus Anlass der Ausweitung der Videoüberwachung auf die drei Plätze
Breslauer Platz, Ebertplatz und Neumarkt und im Klageverfahren (VG Köln
20 K 4855/18) gegen die polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen
Raum Kölns insgesamt. Hier geht es nicht nur um Versammlungen, sondern
um das alltägliche Leben und die freie Entfaltung als Bürger*in und
Individuum im öffentlichen Raum ohne staatliche Beobachtung und Speicherung.

Die Initiative kameras-stoppen.org ist Teil des Demonstrationsbündnisses
am 14.3.2020 und hat das Eilverfahren zur Kameraverhüllung maßgeblich
mitbetrieben. Bei Rückfragen zur Verfügung steht:

Rechtsanwalt Michael Biela-Bätje
Sechzigstraße 12a, 50733 Köln
0221-1794653
biela.baetje@t-online.de

Ansonsten können Sie sich auch an die Initiative kameras-stoppen unter
info@kameras-stoppen.org wenden.

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Initiative kameras-stoppen
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Email: info@kameras-stoppen.org
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