29.5.20: PM zur Ausweitung der Videoüberwachung in Köln

Pressemitteilung
der Initiative kameras-stoppen.org
vom 29.05.2020

Die Polizei Köln plant, ihre Videoüberwachung des öffentlichen Raums auf
den Stadtteil Köln-Kalk auszuweiten. Konkret angedacht sind wohl die
Kalker Hauptstraße und die Kalk-Mülheimer-Straße. Obwohl seit Juli 2018
eine Klage gegen die schon bestehende polizeiliche Videoüberwachung beim
Verwaltungsgericht Köln vorliegt und seit November 2019 ein Eilantrag
beim selben Gericht eingereicht ist, um diese zu stoppen, geht der
Polizeipräsident in die Offensive und will sie weiter ausbauen.

Unsere Initiative gegen Videoüberwachung kameras-stoppen.org verurteilt
das Schaffen von Fakten, bevor die Rechtmäßigkeit tiefgreifender
Grundrechtseingriffe durch die pausenlose Überwachung von unabhängigen
Gerichten überprüft worden ist. Hunderttausende unbescholtene Menschen
müssen sich in immer mehr Bereichen Kölns Tag und Nacht von der Polizei
überwachen und ihre Daten wochenlang speichern lassen, obwohl der Nutzen
einer Videoüberwachung bis heute nicht nachgewiesen werden konnte. Das
kritisiert auch die Datenschutzbeauftragte des Landes NRW.

Der Kläger gegen die Videoüberwachung sagt dazu: "Die Freiheit der
Bürger*innen wird immer weiter eingeschränkt. Ich kann mich im
öffentlichen Raum rund um meinen Wohnsitz kaum noch bewegen, ohne dass
die Polizei mich filmt und dieses mindestens 14 Tage speichert. Im
Alltag, beim Arztbesuch und bei der Teilnahme an einer Demonstration -
immer habe ich die Polizei im Nacken, die zusieht. Wozu das alles? Ich
fühle mich in Köln nicht sicherer oder unsicherer als vor der
Überwachung. Im Gegenteil, der Staat schüchtert mich in meinem
Lebensumfeld ein!"

Hinzu kommt, dass im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens mehrfach
festgestellt werden konnte, dass die Polizei Köln wiederholt gegen
Datenschutzrecht verstoßen hat und Daten rechtswidrig erhebt und
speichert. Als Beispiel kann genannt werden, dass trotz eines
Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 12.03.2020 (20 L 453/20),
der vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt worden ist (15 B 332/20),
die Kameras der Videoüberwachung bei den Kundgebungen der letzten
Wochenenden auf dem Roncalliplatz nicht verhüllt worden waren. Dadurch
schüchtert die Polizei Köln rechtswidrig und gezielt Menschen ein, die
ihr Grundrecht der Versammlungsfreiheit ausüben wollen.
Wir hoffen, dass das Verwaltungsgericht nun schnell reagiert und den
Überwachungswahn im öffentlichen Raum zumindest vorerst stoppt.

Für Nachfragen stehen Ihnen zur Verfügung:

Sabine Schölermann,
info@kameras-stoppen.org
015734495301

Rechtsanwalt Michael Biela-Bätje, Klägeranwalt
Sechzigstraße 12a, 50733 Köln
0221-1794653
biela.baetje@t-online.de

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