Es war kein Einzelfall – Stoppt die Terror-Fahrt der AfD

Datum: 
Mittwoch, 23. Juni 2021 - 8:15
Ort: 
Amtsgericht Köln
Kategorie: 
Veranstalter_in: 
Köln gegen rechts
Bild: 

Kundgebung gegen rechte Gewalt

23.06.2021 – 08.15h vor dem Amtsgericht Köln,
vor dem Eingang des Justizgebäudes an der Luxemburgerstrasse 101

Prozessfortsetzung gegen Bonner AfD-Funktionär wegen gefährlicher Körperverletzung und Unfallflucht

Es war kein Einzelfall – Stoppt die Terror-Fahrt der AfD

Schon seit über einem Jahr zieht sich der Prozess gegen den Bonner AFD/JA-Funktionär Felix Cassel wegen „Körperverletzung und Fahrerflucht“ hin.

Beim Europawahlkampf rief die Kölner AfD am 07.04.2019 in das Bürgerhaus des migrantisch geprägten Stadtteils Köln-Kalk zu einem „Bürgerdialog“ auf. Die Proteste dagegen wurden breit im Stadtteil getragen. „Kalk-Verbot für die AfD“ hatten Plakate bereits im Vorfeld gefordert. 2000 Menschen beteiligten sich an den Protesten.

Nach Beendigung der AfD-Veranstaltung kam es zu dem erstmals am 20.11.2019 verhandelten Zwischenfall:

Ein silberner PKW fuhr an einer Ampel in eine Fußgängergruppe von Gegendemonstrant*innen. Dabei wurde ein Rollstuhlfahrer touchiert. Eine weitere Person landete auf der Motorhaube und konnte nach 10 Metern vom Auto springen. Anschließend floh der Fahrer des PKW. Der Geschädigte musste danach wegen Verletzungen an den Knien ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Vom Tathergang existiert ein Video.

Bei dem Angeklagten in Köln handelt es sich um den Bonner AfD-Funktionär Felix Cassel, stellv. Sprecher des AfD-Kreisvorstandes Bonn, Aktivist der Jungen Alternative Köln und Mitarbeiter der AfD-Fraktion im NRW-Landtag.

Solche Gewaltattacken seitens AfD-Funktionär*innen und Anhänger*innen sind kein Einzelfall:

- Am 22.11.2019 wurde der AfD-Ratsherr Martin Schiller in Münster wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Am Rande einer im April 2018 von der AfD organisierten Lesung in der Stadtbücherei soll Schiller einen 60-jährigen Frührentner mit einem Faustschlag gegen die Schulter verletzt haben.

- Am 17.10.2020 fährt ein AfD-Anhänger während einer Veranstaltung mit AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen in Henstedt-Ulzburg mit einem großen Pick-Up auf dem Gehweg gezielt in eine Gruppe Gegendemonstrant*innen. Drei Personen werden verletzt, eine von ihnen schwer.

- Am 15.11.2020 fährt ein Teilnehmer des AfD-Landesparteitages in Hamburg mit seinem PKW in eine Gruppe von Gegendemonstrant*innen. Mehrere Personen werden verletzt.

-Und erst letztes Wochenende am 12.06.2021 stach der ehemalige AfD-Gemeinderatskandidat Robert H. in Freiburg mit einem Messer auf einen Ersthelfer ein, nachdem dieser sich bei einem Streit mit politischen Gegnern dazwischen gestellt hatte.

Ist die AfD durch ihre Hetztiraden gegen politische Gegner und durch ihre rassistischen, antisemitischen, frauenfeindlichen und homophoben Diskurse meist „nur“ Stichwortgeber*in für rechtsextreme Gewaltakte bis hin zum Mord, zeigt sie in Konkurrenzsituationen wie z. B. Wahlkämpfen, auch selbst Gewaltbereitschaft. Im September ist die Bundestagswahl. Sorgen wir dafür, dass der Gewaltbereitschaft von extrem Rechten, aber auch von AfD-Mitgliedern ein Riegel vorgeschoben wird, und zeigen wir bei dem Prozess am kommenden Mittwoch unsere Solidarität mit den Angegriffenen.

Prozesstermin: Mittwoch, 23.06.2021, 9:00h, Amtsgericht Köln, Sitzungssaal 112, 1.Etage