Hände hoch! Für bezahlbaren Wohnraum!
Der (bundesweite) Aktionstag in der Domstadt beginnt um 10:00 Uhr mit einer Veranstaltung von Mieterverein (und DGB) im ehemaligen Millowitsch - Theater am Rudolfplatz. Vom Theater auf die Straße!
12:00 bis 12:15: Mini-Umzug 100 m Die Mietenstopp-Hand rollt vom ehemaligen Millowitsch-Theater zum Rudolfplatz Der Mietenstopp-Aktionstag rollt auf den Rudolfplatz.
Von 12 bis 17 Uhr hat 'Recht auf Stadt' die Veranstaltung auf dem Rudolfplatz angemeldet. Gemeinsam mit vielen Akteuren und Gruppen rufen wir: „Hände hoch für bezahlbaren Wohnraum!“
Zur Zeit basteln wir noch am Programm.
Dazu gibt es 3 Blöcke:
- Eröffnungsblock 12:00-13:30 /
- Mittelblock 13:30-15:00 Uhr / angefragt und unfertig: Zentralwerk der schönen Künste - Raum 13 - Umbau Individualverkehr Wohnen - Klima - Verkehrswende - Frieden -
- Block 3; 15:00-16:30 Obdachlosigkeit: Nicht mildern, lindern, Hilfs-Industrie installieren, SONDERN ABSCHAFFFEN! Straßentheater der BAG Wohnungslosenhilfe (50 min) und Diskussion /
Veranstaltungsende spätestens 17 Uhr
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Drei zentrale Bausteine – um daraufhin tiefgreifende Reformen umzusetzen:
1. Mieterhöhungen begrenzen
Im Bestand flächendeckend für 6 Jahre
Um Mieterhaushalte nicht noch weiter finanziell zu überfordern, müssen Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen differenziert nach Wohnungsmärkten für 6 Jahre stärker begrenzt werden. Als Sofortmaßnahme muss der Bund – statt wie bisher die Länder – eine Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den unterschiedlichen Wohnungsmarkttypen vornehmen:
In einer neu festzulegenden Gebietskategorie für stark angespannte Wohnungsmärkte dürfen Mieterhöhungen im Bestand befristet für 6 Jahre gar nicht möglich sein. In etwas weniger angespannten Wohnungsmärkten wird eine maximale Mietsteigerung von 6 Prozent in drei Jahren erlaubt, soweit die bislang gezahlte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Für die restlichen Gebiete soll bundesweit und flächendeckend eine Kappungsgrenze von 10 Prozent in drei Jahren gelten.
2. Mietpreisbremse scharf stellen inkl. Bestrafung von Mietwucher
Beim Abschluss neuer Mietverträge sind Mieter*innen der extrem angespannten Marktsituation besonders ausgesetzt. Deshalb muss die Mietpreisbremse deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten.
Die Ausnahmen von der Mietpreisbremse bei einer bereits bestehenden höheren Vormiete oder die erstmalige Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung, müssen gestrichen werden.
Zudem müssen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher effektiver bekämpft werden und Mietsenkungen durchsetzbar werden. Hierzu muss die Regierung das Wirtschaftsstrafgesetz verschärfen.
3. Klimaschutz und Wärmewende sozialverträglich gestalten - Faire energetische Gebäudesanierung
Nach vielen Jahren extrem unzureichender Energieeinsparungsmaßnahmen und CO2-Reduktion in Wohngebäuden steht fest: Das Mietrecht ist kein geeignetes Anreizinstrument für den Klimaschutz. Stattdessen wächst die Wohnkostenbelastung durch Modernisierung und Energieeinsparungsmaßnahmen. Die aus der Modernisierungsumlage resultierenden Preissteigerungen von bisher 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter sind für sehr viele Mieter*innen nicht leistbar.
Daher soll die Mieterhöhung nach Modernisierung und Energieeinsparungsmaßnahmen ab sofort von bisher 8 % auf höchstens 4% der Investitionskosten gesenkt und zusätzlich gedeckelt werden. Wir brauchen umfassende und tatsächlich wirksame Sanierungen, die zu deutlich niedrigerem Energieverbrauch und geringeren Co2-Emmissionen führen. Am Ende sollen auch Mieter*innen durch geringere Energie- und Heizkosten profitieren.
https://mietenstopp.de/forderung-bundesregierung-mietenstopp/3-zentrale-...