Menschenrechtsverletzung/en in Köln

Der 10. Dezember ist Internationaler Tag der Menschenrechte. Wo besteht ein Zusammenhang mit der Homeless Bill of Rights, insbesondere Article 3 (The right to use public space and to move freely within it) und einem aktuell von der örtlichen Presse veröffentlichtem Beitrag über die Zwangsräumung der Platte eines obdachlosen Paares in der Kalker Hauptstraße? Es ist offensichtlich und bedarf im Grunde keiner weiteren Erläuterung. Aus dem von der Mainstream Presse veröffentlichtem Beitrag will ich einen Teil der Aussage der Sprecherin der Stadt Köln, Simone Winkelhaag aufgreifen.

Ansprachen wirken nicht, Hilfsangebote wurden bislang abgelehnt."

Ansprachen wirken nicht,

Vor wenigen Jahren habe ich mich zeitweise bei zwei verschiedenen Projekten der örtlichen Obdachlosenhilfe ehrenamtlich engagiert. Beziehungsweise ich kenne das Innenleben verschiedener Unterkünfte des Hilfesystem aus eigenen Erfahrungen. Insofern gehe ich davon aus hier die Ansprache der Menschen (durch Verantwortliche der Stadt Köln) auf ihrer Platte in der Kalker Hauptstraße wie so oft erfolgt ist. Man ist den Menschen nicht auf Augenhöhe begegnet, hat ihnen das Gefühl gegeben das sie das Problem sind, vielleicht auch in einer Sprache mit ihnen geredet die sie nicht verstehen, beziehungsweise hat ihnen keine wirklichen Hilfen angeboten (darauf gehe ich später noch mal ein). Oder man den Eindruck erweckt hat bei dem obdachlosen Paar, dass sie hier nicht willkommen sind.

Hilfsangebote wurden bislang abgelehnt

Das viele Obdachlose Hilfen, die ihnen von der Stadt Köln oder Einrichtungen sozialer Träger gemacht werden ablehnen überrascht mich in keiner Weise. Die örtliche Obdach- und Wohnungslosenhilfe ist weder gut aufgestellt noch gut gerüstet. Sie ist ein menschenunwürdiges und intransparentes System, das von den im Rat vertretenen Parteien mitgetragen wird. Die Hilfen orientieren sich nicht an den tatsächlichen Bedarfen und Wünschen der Menschen, die auf den Plätzen und Straßen der Stadt leben. Sie orientieren sich daran was das System (Sozialverwaltung, Kommunalpolitik, soziale Träger) ihnen vorschreibt.

Vor Jahren konnte ich zwei verschiedene Gruppen ehrenamtlicher Initiativen der Obdachlosenhilfe bei Versorgungsgängen durch die Innenstadt (Hauptbahnhof, Hohe Straße, Schildergasse, Neumarkt) begleiten. Im Winter. Beim ersten mal hatte es geschneit, wir haben zwölf Menschen auf Platte angetroffen, denen die Angebote der Winterhilfe bekannt waren. Die aber trotz Schnee und Kälte auf Platte gemacht haben. Beim zweiten mal, eine andere Gruppe, hatte es zwar nicht geschneit, aber es war kalt. Wo wir zurück am Hauptbahnhof waren haben wir festgestellt das wir etwa 50 Menschen auf Platte gezählt haben.

Im Zeitraum zwischen Juni 2018 und Mai 2019 haben Streetworker*innen im Auftrag der Stadt Köln die Menschen, die in Köln auf der Straße leben interviewt. Das Ergebnis, ein Streetwork-Abschlussbericht, liegt der Sozialverwaltung, den Ratsfraktionen und den sozialen Trägern seit Anfang 2020 vor. Das heißt spätestens seit diesem Zeitpunkt können sich die Verantwortlichen nicht länger damit rausreden, dass ihnen die Gründe warum Obdachlose Hilfen der Stadt ablehnen nicht bekannt waren. Wobei, wenn man den Menschen auf Augenhöhe begegnet, und vor allem ihnen zuhört, dies mindestens der Sozialverwaltung und den Trägern der Einrichtungen seit Jahren bekannt sein muss.

Aus dem Streetwork-Abschlussbericht Juni 2018 - Mai 2019 will ich eine Auswahl der Gründe aufgreifen, die die interviewten Menschen angegeben haben, weshalb sie Hilfen der Stadt ablehnen.

- Unterbringung in Mehr-Bett-Zimmern, statt in abschließbaren Einzelzimmern.
- Obdachlose wollen sich nicht von ihren Hunden, beziehungsweise von ihren Partner*innen trennen, damit sie ein Zimmer für die Nacht bekommen
- Fremdbestimmung durch die Stadt Köln, beziehungsweise sozialen Träger der Einrichtungen, statt Selbstbestimmung
- Keine Akzeptanz des Wunsches nach alternativen Wohnformen (Bauwagen z. B.)
- Taschengeldregelungen in den Einrichtungen sozialer Träger

Ich wäre nicht überrascht, wenn sich herausstellt das man den Menschen die auf ihrer Platte in Kalk zwangsgeräumt wurden, keine gemeinsame Unterbringung in einem Zimmer angeboten hätte. Sondern in der Notschlafstelle in der Vorgebirgsstraße, wo beide getrennt, in Mehr-Bett-Zimmern ohne Türen in den Räumen untergebracht worden wären. Weil man sie aufgrund ihrer Herkunft ungleich behandelt, also diskriminiert.

Was man zu den Hilfen der Stadt (Unterkünfte) noch wissen sollte?

Ich kann mir sehr gut vorstellen dass das auch ein Grund ist, warum Menschen, die auf den Plätzen und Straßen in Köln leben, die Hilfen der Stadt ablehnen. Selbst wenn man in einer Unterkunft untergekommen ist, ist das keine Garantie das man dort bleiben kann bis man eine eigene Wohnung, beziehungsweise eine alternative Wohnform gefunden hat. Aus zwei Gründen.

1. Man bekommt (ob Einfachhotel, Betreutes Wohnen (BeWo), Wohnheim) lediglich eine Nutzungsvereinbarung, und keinen Mietvertrag. Auch wenn die Rechte der Bewohner*innen in den Nutzungsvereinbarungen vor wenigen Jahren gestärkt wurden, ist es nachwievor einfacher jemanden rauszuwerfen, die Unterkunft zu kündigen, als das bei einem Mietvertrag der Fall ist.
2. Es gibt keine einheitliche Regelung bei der Verweildauer, also den Zeiträumen wie lange man in einer Unterkunft bleiben kann. Sofern das pandemiebedingt nicht geändert wurde kann man in den Wohnheimen in der Regel maximal zwei Jahre bleiben. Im BeWo, theoretisch zumindest, unbegrenzt. Jedoch gibt es in beiden Fällen alle sechs Monate ein Hilfeplangespräch. Das heißt, jedes halbe Jahr die Ungewissheit ob man vom Träger der Einrichtung oder den Kostenträgern (Stadt Köln, Landschaftsverband Rheinland) verlängert bekommt. In Gremberghoven gibt es ein Männerwohnheim wo man ohnehin maximal ein Jahr bleiben darf, und nur verlängert bekommt wenn man einen Mietvertrag vorliegt. Man kann dann so lange bleiben bis man in seiner Wohnung einziehen kann. Hat man kein Glück, muss man raus und das Rad dreht sich erneut von vorne, Notschlafstelle, bzw. Angebot des Trägers in einem anderen (eigenem) Angebot (Wohnheim, BeWo) unterzukommen. Vergleichsweise unbürokratisch geht das bei den Einfachhotels zu, hier bekommt man alle paar Monate (zur Zeit automatisch) verlängert. Aber hat auch immer die Ungewissheit ob verlängert wird oder nicht.

Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung

Ich habe die Erfahrung gemacht das die meisten Menschen (Mitarbeitende der Sozialverwaltung der Stadt, Sozialarbeiter*innen und Mitarbeitende sozialer Träger (Einrichtungen)) nicht kritikfähig sind, Obdach- und Wohnungslosen nicht auf Augenhöhe begegnen. Sondern sie (Obdach- und Wohnungslose) wie kleine Kinder behandeln, wie Menschen die entmündigt sind, wie Menschen denen man erst alles beibringen muss und die sowieso von nichts Ahnung haben. Wehe man äußert berechtigte Kritik und Bedenken, und dies zu oft, dann bekommt am eine besondere soziale Schwierigkeit untergeschoben oder verliert seinen Schlafplatz, das heißt man bekommt nicht verlängert. Selbstbestimmung ist auch in den Einrichtungen sozialer Träger nicht möglich, wo man seine Leistung, Hartz IV zum Beispiel, abtreten muss, man dann jedesmal zu den Sozialarbeiter*innen muss, wie ein Bittsteller, um den Betrag den man wünscht anweisen zu lassen, um ihn in einer hausinternen Kasse der Einrichtung ausgezahlt zu bekommen.

Zustand der Unterkünfte

Bezogen auf Unterkünfte die ich selbst von innen sehen konnte, beziehungsweise wo ich selbst untergekommen war. Auf die Notschlafstellen werde ich an dieser Stelle nicht eingehen.
- Ungenügende Barrierefreiheit. Mir ist keine Unterkunft bekannt wo man die Barrierefreiheit wenigstens als ausreichend betrachten kann. Angesichts dessen das viele Obdachlose einen Rollator haben oder Rollstuhl, ein Unding.
- In Wohnheimen und im BeWo gibt es grundsätzlich gemeinschaftlich nutzbare Räume auf jeder Etage (Dusche, WC) beziehungsweise Küche.
- Im BeWo gab es schon immer Einzelzimmer. In Wohnheimen auch. Beziehungsweise dort wo es Doppelzimmer gab hat man mittlerweilen auf Einzelzimmerbelegung umgestellt.
- In den Einfachhotels erfolgt die Unterbringung in der Regel in einem Mehr-Bett-Zimmer (Zwei-Bett- oder Vier-Bett-Zimmer). Es gibt wenige Einzelzimmer. Die bekommt, wer einen ärztlichen Attest hat oder erwerbstätig ist.
- Teilweise haben die Mehr-Bett-Zimmer in den Einfachhotels eigene Duschen und Toiletten. Ansonsten gemeinschaftlich nutzbare auf jeder Etage.
- Die Möglichkeiten der Selbstversorgung in dein Einfachhotels sind Scheiße. Kochplatte oder Mikrowelle auf den Zimmern ist eigentlich nicht gestattet. Und statt gemeinschaftlich nutzbaren Küchen auf jeder Etage, wie im BeWo oder Wohnheimen, gibt es beispielsweise eine Teeküche im Erdgeschoss, für alle Bewohner*innen eines Einfachhotel. Diese kann beispielsweise so groß sein, dass die Fläche auf der man stehen kann, exakt der Fläche der Arbeits-/Kochfläche (Spüle, Kochplatten) entspricht.

Menschenwürde! Selbstbestimmung! Postversorgung?
- Wo ich im BeWo in Müngersdorf gelebt habe, hat jeder Mitbewohner außen vor der Haustür seinen eigenen Briefkasten.
- In Wohnheimen muss man die Post regelmäßig bei den Sozialarbeiter*innen abholen, und bekommt dabei oft dumm und unzulässige Fragen gestellt. Anstatt das sie einem die Post unaufgefordert aushändigen.
- In den Einfachhotels kann das zum Beispiel so geregelt sein, dass im Erdgeschoss ein Sideboard steht, wo die Post dann offen ausliegt. Keine Briefkästen und so.
- Wenn man in einer Unterkunft (BeWo, Wohnheim, Einfachhotel) untergebracht ist, ist jedwede Briefpost von der Stadt Köln oder den Jobcentern mit einem Zusatz versehen. Beispielsweise dem Namen des Einfachhotel oder des Wohnheim oder des sozialen Träger wo man untergekommen ist. Meiner Meinung nach ist das datenschutzrechtlich sehr bedenklich, unzulässig und für die Zustellung (im Gegensatz zur Aussage der Verwaltung der Stadt) auch nicht relevant. Es gibt ja auch keine Probleme bei der Zustellung von Post wenn sie von anderen Absendern, seiner Bank oder seinem Mobilfunkanbieter, kommt.

Autor_in: 
muesztaerrieh