Geraubte Kinder aus Europa
In dem Vortrag wird die Verweigerung der Bundesregierung, den »geraubten Kindern« als Opfer des NS-Regimes eine finanzielle Entschädigung zu gewähren, ins Zentrum gerückt.
2014 beschloss der Bundestag, dass Kinder, die Opfer einer gewaltsamen Entführung durch SS-Männer wurden, keine individuelle Entschädigung erhalten sollen. Ihr Schicksal wird zwar als erlittenes Unrecht anerkannt, aber die »Zwangsgermanisierung« alleine würde keinen Tatbestand einer Wiedergutmachungsregelung erfüllen; es sei als »Kriegsfolgeschicksal« anzusehen.
Um das Leid der Menschen anzuerkennen, wurde die Wanderausstellung »geraubte Kinder – vergessene Opfer« unterstützt. Eine Anerkennung der »geraubten Kinder« als Verfolgte des NS-Regimes und eine damit verbundene finanzielle Entschädigung wurde in Österreich im Gegensatz zu Deutschland beschlossen. Dort wurden die als Kinder „zwangsgermanisierten“ Erwachsenen entschädigt.
Vortrag von Christoph Schwarz
Christoph Schwarz, Vorstand im Verein »geraubte Kinder – vergessene Opfer e.V.«
Eintritt: 4€ (ermäßigt 2€)