Gesetzesänderungen des neuen Polizeigesetzes NRW

Datum: 
Mittwoch, 28. November 2018 - 20:00
Ort: 
Universitätshauptgebäude Bonn Hörsaal 8
Kategorie: 
Veranstalter_in: 
NoPolG-Bonn
Bild: 

Der Rechtsanwalt Christian Mertens wird eine rechtliche Einordnung des geplanten Polizeigesetzes NRW geben.

Die Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes in NRW, obwohl Deutschland 2017 die niedrigste Kriminalitätsrate seit einem Vierteljahrhundert hatte. Dieses ist nur ein Bestandteil einer Fülle von Verschärfungen (“Sicherheitspaket I”)

Mit Hilfe des Arguments der Terrorgefahr wird ein Klima der Angst heraufbeschworen. In diesem sollen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung ausgehebelt werden. Das Polizeigesetz ermöglicht der Polizei, Menschen auch ohne konkreten Verdacht anzuhalten und zu durchsuchen, mindestens 2 Wochen in Präventivgewahrsam zu nehmen, oder mit Hausarrest und Kontaktverboten zu belegen. Polizeitätigkeit wird von einer konkreten Gefahr in den Bereich der bloßen Vermutung vorverlagert. Es soll vor allem demokratische Beteiligung wie Streiks, Demos und das Zeigen von Solidarität mehr und mehr kriminalisiert werden.